– DIE NFGA –
Träger dreier Natura 2000–Stationen
Die Naturforschende Gesellschaft Altenburg (NfGA) ist Träger dreier NATURA 2000–Stationen. Diese wurden durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) zum Schutz des europäischen Schutzgebietsnetzes „NATURA 2000“ eingerichtet. Die NATURA 2000-Stationen dienen als regionale, nichtstaatliche Einrichtungen des Naturschutzes in gemeinnütziger Trägerschaft und arbeiten eng mit der Verwaltung, den betroffenen Landnutzern sowie weiteren Akteuren vor Ort zusammen. Die NATURA 2000-Stationen sollen die langfristige Sicherung des europäischen Schutzgebietsnetzes in Thüringen gewährleisten. Insgesamt haben 12 NATURA 2000-Stationen ihre Arbeit aufgenommen.
AUEN, MOORE, FEUCHTGEBIETE
Amphibien & Reptilien sowie alle „feuchten“ Lebensräume stehen für die Station thüringenweit im Vordergrund.
GOTHA/ILM-KREIS
Der Ilm-Kreis und der Landkreis Gotha werden von dieser Station betreut. Hier werden alle NATURA 2000 Belange bearbeitet.
OBERE SAALE
Der Saale-Orla-Kreis und der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt werden von dieser Station betreut. Hier werden alle NATURA 2000 Belange bearbeitet.
Was bedeutet NATURA 2000
Für Tiere und Pflanzen spielen Ländergrenzen keine Rolle. Um dem gerecht werden zu können, braucht es daher insbesondere beim Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten ein länderübergreifendes Netzwerk. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1992 durch die EU das größte grenzübergreifende Schutzgebietsnetz der Welt ins Leben gerufen: NATURA 2000.
Mit dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000 wird das Ziel verfolgt, Tiere (Fauna) und Pflanzen (Flora) und ihre natürlichen Lebensräume (Habitate) europaweit zu erhalten und zu fördern und so dem Verlust von biologischer Vielfalt entgegenzuwirken. Grundlage dafür bilden zwei Richtlinien:
- Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (92/43/EWG, kurz FFH-Richtlinie)
- Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG)
Die Umsetzung dieser Richtlinien findet in dazu ausgewählten Gebieten statt. Mittlerweile gibt es in Europa über 27.000 solcher FFH- und Vogelschutzgebiete, welche zusammengerechnet eine Fläche von über einer Million Quadratkilometer aufweisen. Das entspricht etwa der dreifachen Landesfläche von Deutschland. In Thüringen sind über 250 verschiedene FFH- und Vogelschutzgebiete auf etwa 17 % der Fläche des Freistaates ausgewiesen worden.
In Thüringen gibt es
Über 250
NATURA 2000-Gebiete
212
FFH-Gebiete
35
FFH-Punktobjekte
(Fledermaus-Quartiere)
44
Vogelschutzgebiete
Was umfasst „FFH“
Die Schutzgüter (Arten und Lebensraumtypen) in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren ist die Aufgabe, die die oben genannten Richtlinien an „uns“ stellen. Sie geben den Rahmen vor, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dieses Ziel zu erreichen. Im sechsjährigen Zyklus wird erfasst inwieweit die Mitgliedsstaaten dem gerecht werden.
Die Artenvielfalt zu erhalten spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Im Rahmen der FFH-Richtlinie werden die Arten maßgeblich in die Anhänge II und IV aufgeteilt.
Die Arten welche im Anhang II aufgeführt werden sind von gemeinschaftlichem Interesse, weswegen für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen wurden. Diese bilden einen Teil der eingerichteten FFH-Gebiete. So wurden in Deutschland für 141 Arten Gebiete ausgewiesen, welche so erhalten werden müssen, dass die ökologischen Bedürfnisse der Arten erfüllt werden.
Aktuell sind in Deutschland außerdem 138 Tier- und Pflanzenarten im Anhang IV gelistet und folglich streng geschützt. Diese Arten sind besonders selten und schützenswert und deren „Lebensstätten“ dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden, damit deren Vorkommen erhalten werden können. Diese Vorgaben gelten auch außerhalb des Schutzgebiets-Netzes.
Neben Arten gibt es auch natürliche und naturnahe Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, allgemeinläufig als Lebensraumtypen (LRT, z.B. „Berg-Mähwiesen“ oder „Kalkreiche Niedermoore“) bezeichnet. Für den Erhalt dieser 93 in Deutschland vorkommenden LRTs wurden ebenfalls besondere Schutzgebiete ausgewiesen, die den zweiten Anteil in den existierenden FFH-Gebieten ausmachen. Für diese Gebiete ist häufig entscheidend, welche Pflanzen(-gemeinschaften) in diesem Areal wachsen. So werden beispielsweise 13 Süßwasserlebensräume, 13 Lebensräume des natürlichen oder naturnahen Graslandes und 9 felsige Lebensräume und Höhlen unterschieden. Maßgebliche Unterschiede verursachen beispielsweise verfügbare Nährstoffe und Wasser im Boden, wie auch der pH-Wert oder die Gesteins- und Bodenart. Die in einem LRT typischen Arten sind an die spezifische Zusammensetzung dieser Faktoren oft speziell angepasst und dadurch oft nur auf diesen Flächen anzutreffen.
Netzwerk NATURA 2000 Stationen
Thüringen trägt eine besondere Verantwortung beim Erhalt der Artenvielfalt. Denn circa 2/3 aller rund 70.000 in Deutschland bekannten Tier- und Pflanzenarten kommen im Freistaat vor. Um diese Vielfalt besser erhalten und fördern zu können, wurde im Zeitraum von 2016 bis 2019 ein thüringenweites Netzwerk aus 12 NATURA 2000-Stationen gegründet sowie ein zusätzliches „Kompetenzzentrum“ zur Koordination der Stationen ins Leben gerufen.
Auf regionaler und teilweise landesweiter Ebene unterstützen die Stationen den behördlichen Naturschutz im Zuge der Betreuung von NATURA 2000-Gebiete, der Umsetzung von Natur- bzw. Artenschutzprojekten und Biotoppflegemaßnahmen. Zudem beraten sie Landnutzer und sind in der Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung aktiv.
Hinter den NATURA 2000-Stationen in Thüringen stehen in der Region verankerte Vereine und Verbände, die eng mit den unteren Naturschutzbehörden, Nationalen Naturlandschaften und weiteren Akteuren vor Ort zusammenarbeiten.
Fördermöglichkeiten
Um finanzielle Mittel für die Umsetzung naturschutzfachlicher Projekte bzw. von Projekten mit Umweltbezug zu erhalten und die Schutzziele erreichen zu können gibt es unterschiedliche Fördermittel-Töpfe. Außerdem können über Umweltstiftungen Fördermittel akquiriert werden.
Wolf-Luchs-Prävention
Das Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen, soll es ermöglichen, die Natur und Landschaft in Thüringen durch geeignete Maßnahmen zu sichern, zu entwickeln und zu pflegen. In diesem Rahmen werden investive Naturschutzmaßnahmen (Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung geschützter Lebensräume sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft), Dauerpflege-Vertragsnaturschutz (langfristige Flächenpflege zur Entwicklung von geschützten Lebensraumtypen und deren typischer Lebensgemeinschaften) und die Sicherung von Amphibienwanderungen, aber z.T. auch Grunderwerb und die Erstellung von Schutzkonzepten gefördert. Die Vorhaben setzen meist finanziell, räumlich und zeitlich stark eingegrenzte Maßnahmen um. Unterstützt werden hier Projekte von Privatpersonen, Vereinen, Verbänden, öffentlichen Einrichtungen und Kommunen durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Hier finden Sie weitere Informationen zu NALAP.
Die Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft, dient der Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Natur- und Kulturerbes sowie der Freizeit und Erholungswert ländlicher Räume. Unterschieden wird hier zwischen zwei Töpfen: „ELER“, des Europäischen Landwirtschaftsfonds, welcher beispielsweise allgemeine Biotopverbund- und Artenschutzprojekte aber auch Öffentlichkeitsarbeit fördert, und „EFRE“ des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, welcher für Biotopverbund- und Artenschutzprojekte einen Fokus auf die Stadtgebiete Erfurt/Jena/Gera, Hochwasserrisikogebiete oder auf die Klimaförderung setzt. Die Projekte umfassen oft mehrere Flächen oder Regionen und haben einen Umfang von bis zu 1 Million Euro, welche sich auf bis zu drei Jahre Laufzeit verteilen. Projekte können hier von „natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts“ bis zum 01. September eines Jahres bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu ENL.
Das Thüringer Programm zur Förderung von Umwelt- und Klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, zielt auf die Erhaltung oder Verbesserung der Umweltsituation im Agrarraum ab. Es handelt sich um ein EU-kofinanziertes Förderprogramm. Über dessen Naturschutzteil werden wertvolle Flächen in Abstimmung mit Landwirtschafts- und Naturschutzämtern durch Landwirtschaftsbetriebe gepflegt. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen zur freiwilligen Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität in Kulturlandschaften. Hierüber können beispielsweise die Anlage von Blühstreifen, die Mahd von Trockenstandorten oder Feuchtwiesen, eine Beweidung von Streuobstwiesen oder auch die dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland gefördert werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu KULAP.
Die Förderung der ländlichen Räume durch die Europäische Union, ist eingerichtet worden, um die Entwicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, und Naturraum zu sichern. Hierbei geht es maßgeblich darum von der örtlichen Bevölkerung betriebene Vorhaben voranzutreiben. Geförderte Projekte reichen hier von kreativen Ideen für mehr Insektenschutz in der Kommune, über einen Spielplatz nach Fröbels Vorbild, bis hin zum Unstrutradweg. „Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts“ können hier mit bis zu 75% der Aufwendungssumme finanziell unterstützt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu LEADER.
Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), steht unter den Vorzeichen Leben-Natur-Vielfalt. Hier stehen Projekte im Fokus, welchen für ganz Deutschland eine repräsentative Bedeutung für die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt zukommt oder welche diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Die Vorhaben müssen ein erhebliches Bundesinteresse aufweisen, die enthaltenen Maßnahmen dazu beitragen sowohl den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen, als auch über die rechtlich geforderten Standards der Länder hinausgehen. Förderschwerpunkte bilden beispielsweise Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands oder Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland. Die Projekte haben eine Laufzeit von bis zu sechs Jahren und arbeiten oft länderübergreifend.
Mehr Informationen zum BPBV.
Wolf-Luchs-Prävention
Über die Schaf-Ziegen-Prämie und die Wolf-Luchs-Richtlinie wird die Tierhaltung in der Landschaftspflege im Freistaat Thüringen finanziell unterstützt. Erstere Prämie soll der Verringerung der Tierbestände entgegenwirken, die zur Beweidung von Offenland-Lebensräumen eingesetzt werden. Anträge und Abrufe sind bis zum 31. März eines Jahres an das TLUBN zu stellen. Die zweitgenannte Richtlinie soll Schäden durch Wolf und/oder Luchs verringern oder verhindern und die Akzeptanz für diese Arten erhöhen. Hierdurch können beispielsweise wirtschaftliche Belastungen durch von einem dieser Arten verursachten Schaden verringert oder auch Präventionsmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Des Weiteren wird daran gearbeitet auch andere Schäden, beispielsweise durch den Biber, mittels Unterstützung von Präventionsmaßnahmen zu verringern oder zu verhindern und damit Konfliktvermeidung zu betreiben.
Mehr Informationen zur Schaf-Ziegen-Prämie und Wolf-Luchs-Prävention
Die zuvor genannten Fördertöpfe sind nicht abschließend. Der Bund, das Land, aber auch andere Akteure wie zum Beispiel die Stiftung Naturschutz Thüringen fördern immer wieder verschiedene Themen über neue Fördertöpfe. Auf deren Seiten können Sie sich selbst über diese informieren.
Eine neue Fördermöglichkeit bietet in 2022 auch wieder der Wettbewerb „Mehr Natur in Dorf und Stadt“ des Umweltministeriums zur Förderung der kommunalen Insektenvielfalt.