Am 17. Juni hat das EU-Parlament mit einer knappen Mehrheit das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ (nature restoration law) verabschiedet. Inhalt des Gesetzes sind umfassende Zielvorgaben um bis 2030 mindestens 20% der EU-weiten Land- und Seelebensräume wiederherzustellen. Die Verabschiedung des Gesetzes hing lange in der Schwebe und auch jetzt noch könnte es nachträglich gekippt werden.
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