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Beratungsleistungen

Wir beraten Landnutzer und andere Naturschutzakteure vor Ort hinsichtlich naturverträglicher Bewirtschaftung und Fördermöglichkeiten. 

NALAP-Richtlinie

(Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen)

Wir unterstützen und beraten Privatpersonen, Vereine, Verbände, Öffentliche, Einrichtungen, Kommunen und z. T. landwirtschaftliche Unternehmen im Rahmen der NALAP-Richtlinie zu folgenden Punkten:

  • langfristige Flächenpflege zur Entwicklung von geschützten Lebensraumtypen und deren typischer Lebensgemeinschaften (z.B. Feuchtwiesen, Streuobstwiesen, Teiche, Kopfweiden u.a.)
  • Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung geschützter Lebensräume sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft (z.B. Entschlammung von Kleingewässern, Anpflanzung von Hecken und Baumreihen, Anlage von Kleinbiotopen, Wiederherstellung von Offenlandlebensräumen durch Entbuschung usw.)
  • Grunderwerb naturschutzfachlich wertvoller Flächen
  • Umweltbildung (z.B. Entwicklung und Anbringung von Informationstafeln in Schutzgebieten)

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

AnsprechpartnerInnen:

Ilm-Kreis:
Marie Scheller | Tel.: 0157 37293657 | E-Mail: scheller[at]nfga.de

Landkreis Gotha:
Konstanze Scheffler | Tel.: 036256 153902 | E-Mail: scheffler[at]nfga.de

Nils Heinrich | Tel.: 036256 153964 | E-Mail: heinrich[at]nfga.de

KULAP

(Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege)

Das KULAP-Programm zielt auf die Erhaltung oder Verbesserung der Umweltsituation im Agrarraum ab. Im Jahr 2023 beginnt die neue KULAP-Förderperiode. Landwirtschaftliche Unternehmen und andere Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen werden von uns über die Fördermöglichkeiten beraten und erhalten Hilfestellung bei der Antragstellung.

Gefördert werden freiwillige Maßnahmen zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität in Kulturlandschaften. Maßnahmen können sein: 

  • Mahd, Beweidung bzw. Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland (z.B. Trockenrasen, Feuchtwiesen, Bergwiesen, artenreiches Grünland)
  • Erhaltung von Streuobstwiesen durch Pflege des Baumbestandes
  • dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland
  • Anlage von Blühstreifen und Blühflächen,
  • Anlage von Ackerrandstreifen
  • Maßnahmen zum Feldhamster- und Rotmilanschutz 

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

AnsprechpartnerInnen:

Marie Scheller | Tel.: 0157 37293657 | E-Mail: scheller[at]nfga.de

Magdalena Werner | Tel. 0176 78842471 | E-Mail: m.werner[at]nfga.de

Hartmut Schmidt | Tel.: 0172 7768026 | E-Mail: schmidt[at]nfga.de

Schaf-Ziegen-Prämie

Seit 2019 unterstützt das Land Thüringen die Tierhalter von Schafen und/oder Ziegen mit der sogenannten „SchaZie-Prämie“. Dadurch soll der Verringerung der Tierbestände im Freistaat entgegengewirkt werden, die zur Beweidung der artenreichen und geschützten Offenland-Lebensräumen eingesetzt werden. Ab 2023 soll die Prämie durch die Bundes-Prämie ersetzt werden, die dann nicht mehr der Deminimis-Regel unterliegt.

Voraussetzung ist Mindesttierbestand von 20 Schafen oder Ziegen, die zum Stichtag 03 01 über neun Monate alt sind, welche vom 01.04. bis mindestens 15.09. im Betrieb gehalten werden und während der Weidesaison auf Thüringer Grünlandflächen weiden, die zu mindestens 10 % in den Kulissen für Biotopgrünland (KULAP G 2 bis G 6) liegen.

Pro Tier und Jahr werden 25 € maximal jedoch 6.666 € ausgezahlt Neuanträge und Auszahlungsabrufe sind bis zum 31. 03. des Jahres an das TLUBN zu stellen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

AnsprechpartnerInnen:

Marie Scheller | Tel.: 0157 37293657 | E-Mail: scheller[at]nfga.de

Wolf-Luchs-Richtlinie/ Herdenschutz

Die Wolf-Luchs-Richtlinie soll Schäden durch Wolf und/oder Luchs verringern oder verhindern und die Akzeptanz für diese Arten erhöhen. Hierdurch können beispielsweise wirtschaftliche Belastungen durch von einem dieser Arten verursachten Schaden verringert oder auch Präventionsmaßnahmen finanziell unterstützt werden.

Über die Wolf-Luchs-Richtlinie wird die Anschaffung von wolfsicheren Schutzzäunen finanziell unterstützt. Wir beraten Sie gern bei der Antragstellung.

AnsprechpartnerInnen:

Marie Scheller | Tel.: 0157 37293657 | E-Mail: scheller[at]nfga.de

lm Rahmen dieses Pilotprojekts „Fachstelle Herdenschutzhunde Thüringen“ soll die Umsetzung eines optimalen und effizienten Herdenschutzes im Freistaat erprobt und gefördert sowie die Akzeptanz für den Einsatz von Herdenschutzhunden geschaffen werden. Neben finanzieller Unterstützung werden Weidetierhalterlnnen im fachlich korrekten Einsatz von Herdenschutzhunden angeleitet und begleitet, um den Einstieg in die Praxis des Einsatzes von Herdenschutzhunden zu erleichtern.  Mehr zu der Fachstelle.

Mehr Informationen zum Management von Wolf und Luchs erhalten Sie bei dem Kompetenzzentrum.

Weitere Informationen zu den Präventionsmaßnahmen und Wolf-Luchs-Richtlinie erhalten Sie hier.